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» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Hallo,

der Fall klingt tatsächlich ein wenig merkwürdig.

Nach § 12 GewO sind Gewerbeuntersagung und Erlaubniswiderruf während des Insolvenzverfahrens unzulässig, soweit sie auf Gründe gestützt werden, die mit den ungeordneten Vermögensverhältnissen des Gewerbetreibenden zusammenhängen (und das dürfte hier ja offensichtlich der Fall sein) und wenn es sich um dasselbe Gewerbe handelt, das bereits bei Insolvenzantragstellung betrieben wurde. Interessant wäre, wie die Untersagungsbehörde ihr Vorgehen begründet.



Gepostet am 10.08.2011 um 08:16 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63804#post63804


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