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» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Moin,

komme zwar nicht aus dem Gaststättenrecht, aber bei uns halten wirs genauso, dass bei einem Insolvenzverfahren alle anderen Verfahren wegen Widerruf oder Untersagung ruhen.

Selbst sowas durchgezogen habe ich noch nicht... Dazu bin ich noch zu kurz im Amt bzw. aus der Hochschule raus  Weißnicht  

Gruß



Gepostet am 10.08.2011 um 07:40 von:
Benutzer: AföO
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