Forum-Gewerberecht

» Widerruf Gaststättenerlaubnis während Insolvenzverfahren «

Hallo zusammen,

ich habe eine aktuelle Frage und wende mich deshalb erstmals hier ans Forum:

Zur Zeit laufen gleichzeitig das Gewerbeuntersagungsverfahren als auch das Widerrufsverfahren hinsichtlich der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wg. Abgaberückstände bei Finanzamt, Berufsgenossenschaft etc pp.

Nun wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die zuständige Behörde für die Gewerbeuntersagung will diese nun aussprechen. Wir selbst sind nur Herr des Verfahrens bei der Gaststättenerlaubnis. Laut unserer Auffassung können wir jedoch die gaststättenrechtliche Erlaubnis wg. des Insolvenzverfahrens nicht widerrufen. Damit hätten wir aber eine GU Verfügung und eine weiterhin gültige Gaststättenerlaubnis, was meine Erachtens nach keinen Sinn macht.

Sind wir da auf dem Holzweg oder ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung?

Gruß aus Mittelhessen



Gepostet am 09.08.2011 um 16:05 von:
Benutzer: Mittelhessen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63787#post63787


Beitrags-Print by Breuer76