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» Geldwäschemöglichkeiten bei Ptb zugelassenen Bauarten «

Hallo zusammen,

nicht nur zehn Sachverständige legten in Ihrem Positionspapier dar, wie Geldwäsche "dank der Ptb zugelassenen Bauarten" schnell möglich ist, sondern im Rahmen von Gerichtsverfahren und dort abgelegten Geständnissen kann dies nun jeder nachlesen.

[URL]http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Verzockt-id16210291.html[/
URL]

"Auf die hatten die Männer zuvor hohe Geldbeträge aufgebucht, die sie später angeblich gewonnen hätten. Das machten sie zumindest den Betreibern weiß und zockten so am Ende zwischen Juni und Oktober 2009 knapp 40000 Euro ab. Die höchsten Einzelbeträge lagen bei zweimal 15000 Euro. Aber nicht alle vorgegebenen Gewinne waren auch tatsächlich ausbezahlt worden. "



- und Bitte postet jetzt nicht, dass dies nur früher möglich war, aber dank der Absprachen mit BMWI, der PTB und der Hersteller nun alles wieder gut ist, denn das wäre ein Zeichen von absolutem Realitätsverlust-



Bis zum heutigen Tag hatte es die "Automatenwirtschaft" - wer genau es war müssten andere posten- es mit starker Lobbyarbeit geschafft, dass weder die gesetzlichen Buchhaltungsvorschriften siehe §146 AO ff beim Automatenspiel eingehalten werden müssen,
- die PtB überprüft es nicht, sondern "verlässt" sich auf Herstellererklärungen, obwohl ihr umfangreiche Informationen vorliegen, dass diese nicht der Realität entsprechen-
noch die Spielhallen, wie auch die Spielbanken in die "Verpflichtungen" nach Geldwäschegesetz aufgenommen wurden, obwohl es bereits im Februar 2000 einen entsprechenden Antrag gab.
- siehe Änderungsantrag 30 im Anhang -


Wenn Menschen sich in dieser Art Kontrollmöglichkeiten entziehen wollen, kann dies doch nicht ohne entsprechenden Grund geschehen, oder?


VG
Meike



Gepostet am 07.08.2011 um 05:54 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63710#post63710


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