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 Moin  

15.08.03
Ermittlungen gegen Automatenverbände und Hersteller
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens haben sich Beamte des Bundeskartellamtes sowie Mitarbeiter des Landeskriminalamtes am gestrigen Donnerstag in den Geschäftsräume von Herstellern von Unterhaltungsautomaten sowie von Verbänden der Automatenwirtschaft Unterlagen zeigen lassen.

Betroffen war unter anderem auch die Geschäftsstelle des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI).

Wie der VDAI mitteilt, gibt es gemäß Beschluss des Amtgerichts Bonn vom 18. Juni zwei Gründe für das Ermittlungsverfahren:

1. Dem Kartellamt liegen Informationen vor, wonach verantwortliche Personen von Unternehmensvereinigungen und Unternehmen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft durch die Vereinbarung beziehungsweise das Beschließen der Erhebung der Vorkostenpauschale im Rahmen des AMA-Finanzabkommens sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beziehungsweise Beschlüssen beteiligt haben sollen.

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26.10.07
Bundeskartellamt stellt Verfahren ein
Wie jetzt bekannt wurde, hatte Ende August 2007 die 5. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes offenbar ein Verfahren gegen Unternehmen und Verbände der Automatenwirtschaft eingestellt.

Ein Vorwurf des seit 2003 bestehenden Verfahrens zielte auf die Absprachen über die sogenannte „Vorkostenpauschale“, die auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte und Unterhaltungsspielgeräte erhoben wurde. Diese Umlage diente unter anderem der Finanzierung der notwendigen Verbandsarbeit. Ein weiterer Vorwurf galt der damals bestehenden vierjährigen Laufzeit von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten.


Beide Infos gefunden im Automatenmarkt.de

Grüße



Gepostet am 05.08.2011 um 08:45 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63671#post63671


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