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Wir haben zum Glück nur 2 Anbieter.

Natürlich wollten die beide immer den ersten Sonntag im Monat haben. Wir haben dann mit Engelszungen auf beide eingeredet und wir haben folgende Regelung getroffen:

Der eine hat jetzt jeden 1. Sonntag im Monat, also 12 Stück und der andere jeden 3. Sonntag im Monat, also auch 12 Stück. Das ist zwar nicht ganz komform mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 92, aber beide sind damit zufrieden, weil jeder 12 hat anstatt 6.



Gepostet am 20.09.2005 um 13:29 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=633#post633


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