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Hallo gelroy,

ich persönlich neige nicht zum Aufgeben, aber Du solltest Dich vielleicht erst einmal mit den Grundzügen des deutschen Rechtssystems auseinandersetzen, - entsprechende Hinweise hatte ich Dir nun vielfältig gegeben und lernen Fragen zu präzisieren, damit man diese auch beantworten kann.


Offenbar hast Du gar keine Ahnung von dem, über was Du schreibst, bzw. zu dem Du eine Frage stellst und auch keine Muße Dich damit auseinander zu setzen.

Dann wird es in der Tat schwer für Dich.

Aber da ich nicht der Typ wie Du bin, der schnell aufgibt, versuche ich Dir anhand von zwei Beispielen zu erläutern, warum man Deine Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten kann.

Bsp.:
1. Die Gewerbeordnung ist ein Gesetz. Verstösse gegen die Gewerbeordnung sind Ordnungswidrigkeiten. Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt, d.h. nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.

Auf Deine Frage: MUSS irgend ein Polizeibeamter diese "Verstösse" verfolgen? ist die Antwort NEIN

2. Das Strafgesetz ist auch ein Gesetz. Verstösse gegen strafrechtliche Normen sind entweder Offizial-, Privatklage- oder Antragsdelikte. Die Privatklagedelikte sind z.B. im §374 StPO geregelt.
Nehmen wir mal den häufig vorkommenden Tatbestand der einfachen verbal vorgetragenen Beleidigung gem. §185 StGB, so handelt es sich hierbei um eine Antragsdelikt.


Auf Deine Frage: MUSS irgend ein Polizeibeamter diese "Verstösse" verfolgen? ist die Antwort NEIN


Und so kann man nun x Gesetze und y "Verstösse" gegen diese Gesetze durchgehen. Da Du offenbar keinen Überblick über die Vielfalt der deutschen Gesetze hast, anbei der link zum BMJ
[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html[/URL]


Wenn Du lernst Dich mit Grundlagen auseinander zu setzen und Fragen präzise zu stellen, - vor allem wenn Dein Gesprächspartner mehrfach dazu animiert-, würdest Du auch verstehen, dass es keine "Wortklaubereien" oder versteckte "Rutsch mir den Buckel runter" sind und Du könntest viele Konflikte und augenscheinliche Frustrationen, die Du hier zum Besten gibst
Zitat:
"ich gebe auf - das ist echt (für mich) unfassbar....."
"das ist mir echt zu anstrengend mit Dir, so macht das keinen Spass."

vermeiden.

Ein wirklich nett gemeinter Rat fürs Leben.

VG
Meike



Gepostet am 22.07.2011 um 07:10 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63218#post63218


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