Forum-Gewerberecht

» Bally-Wulff!! Versteckte rückwirkende Kaufpreiserhöhung per „PR-Offensive“ «

mal sehen wie das mit Bally weiter geht:

"§ 240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.... "

[url=http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html]http://dejure.org/gesetze/StGB
/240.ht[/url]ml



Gepostet am 21.07.2011 um 05:36 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63168#post63168


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