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» Gewerbeuntersagung wg. Strohmannverhältnis «

    und guten Tag aus FS,

wer kann mir Tipps für ein erfolgreich durchzuführendes Gewerbeuntersagungsverfahren bez. "Strohmannverhältnis" geben?

Der Kommentar ist hier leider nicht allzu hilfreich.
Fragen:

* Welche Informationen sind notwendig, um den Tatvorwurf ausreichend belgen zu können bzw. im Bescheid dann belegt zu haben?
* Wie komme ich am Besten an die Infos?
* Auf was muss ich dezidiert bei der (Bescheids-)Begründung des Strohmannverhältnisses eingehen bzw. gibt es explizite und richterlich "gehaltene" Formulierungen?

Wäre sehr schön, wenn mir aus dieser Runde Hilfe zuteil werden könnte!

MfG,
M. Süß
08161-600 347



Gepostet am 19.07.2011 um 14:46 von:
Benutzer: M.Suess_FS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=63104#post63104


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