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» Flohmarkt schon Gewerbe? «

Hallo Sarah D.,

ich gehe mal davon aus, daß der Jemand alleine ist, dann handelt es sich im Umkehrschluss nicht um einen Markt. Daher wäre aus meiner Sicht eine Verkaufsstelle für Gebrauchte Artikel aller Art anzunehmen.
Die4se ist anzumelden, wenn es sich um eine auf Dauer ausgelegte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit handelt.
Das scheint so zu sein, denn er mietet eine Wohnung zum Lagern an und baut Pavillions dafür auf.

Konsequenzen:

1.) Das Gewerbe ist anzumelden.
2.) Für die Wohnung und das Aufstellen von Pavillions auf Dauer ist vermutlich eine Baugenehmigung einzuholen.
3.) Der Verkauf der Waren darf, da es sich nicht um einen Markt nach Titel IV der GewO handelt, an Sonn- und Feiertagen nicht stattfinden.
4.) Die waren sind nach der PAngV auszupreisen.
5.) Der Gewerbetreibende hat die DL-InfoV zu erfüllen.
usw.

Ich hoffe und gehe davon aus, daß dir meine Ausführungen etwas weiterhelfen werden.

MfG J. Simon



Gepostet am 18.07.2011 um 15:07 von:
Benutzer: J. Simon
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