Forum-Gewerberecht

» Nachschaurechte (§ 29 GewO) «

Hei aus Hamm,
blödes Problem, weil man sehr schnell mit dem Grundgesetz in Konflikt gerät.
Da der Betroffene bereits seit 1999 eine Untersagung hat, gehe ich davon aus, dass es jetzt neue Erkenntnisse über die Gewerbeausübung gibt. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen brauche ich ja nicht viel.

Ich habe in einem solch ähnlichen Fall ein Schwarzarbeitsverfahren aufgemacht und mir über unser Amtsgericht nach Vorlage meiner Hinweise einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss besorgt.

Dann bin ich nämlich nicht nur auf die Auskünfte des Beschuldigten angewiesen, ich kann durchsuchen.

Bei uns reicht teilweise ein konkreter Hinweis, um einen Beschluss zu bekommen.
M. Meinung nach kommst du mit deinem Nachschaurecht nicht richtig weiter.
Wenn ein Muster eines Beschlussantrages gewünscht ist, einfach eine Mail schicken.

Viele Grüße aus Hamm
Jörg



Gepostet am 25.05.2005 um 10:47 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
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