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» Sportwetten: VG Minden 3 L 365/06 «

Hut ab vor den Richtern des VG Minden. Die es wagten, sogar das Bundesverfassungsgericht zu rüden. Unabhängig davon, was man von Wetten hält, aber das Urteil des VG Minden war für den "normalen" Bürger nachvollziehbar. Endlich mal ein Gericht, welches bei der DOPPELTEN MORAL hinsichtlich staatlichem und gewerblichem Spiel nicht mitmacht. Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, das die jetzige Form verfassungswidrig ist, dann kann es auch keine Übergangszeit für die staatlichen Anbieter geben. Man kann zu einem Dieb auch nicht sagen, stehlen ist gesetzeswidrig, aber du bekommst eine Übergangsfrist bis Ende 2007.



Gepostet am 29.06.2006 um 09:18 von:
Benutzer: Irene Kizina
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