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 Moin  

Mal wieder eine Frage an die klugen Köpfe dort draußen  anbeten  

Ab wann gilt ein Flohmarkt als Gewerbe?

Habe einen Fall vorliegen, in dem jemdand regelmäßig auf seinem Privatgrundstück einen Flohmarkt betreibt. Bei Privaten müssten man doch davon ausgehen, dass die Artikel irgentwann mal verkauft sind (Flohmarkt findet seit mehreren Jahren regelmäßig statt).
Zudem hat er eine zustätzliche Wohnung gemietet und im Vorgarten des Wohnblockes zwei Pavillons aufgestellt, um dort die Sachen zu lagern.

Vielen Dank schonmal im Voraus
 Danke  



Gepostet am 15.07.2011 um 10:01 von:
Benutzer: Sarah D.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62966#post62966


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