Forum-Gewerberecht

» Was sagen sie dazu? «

[quote][i]Original von dieter116[/i]
Ich denke, das auch 'nicht anonyme' Anzeigen gemacht würden, wenn die Anzeigeerstatter sicher wären, dass die Beschuldigten nicht deren Identität erfahren werden.[/quote]

Das Problem ist, dass spätestens bei einem Verfahren der Anwalt des "Täters" Akteneinsicht bekommt und damit auch den Namen des Anzeigenden erfährt.
Leider gibt es Gruppen, die von unserem Rechtsstaat nicht viel halten und meinen, das Recht selber in die Hand nehmen zu dürfen. Vor diesen Leuten kann
der Rechtsstaat den normalen Bürger nur bedingt schützen. Was nützt es schon dem Geschädigten, wenn der Täter hinterher - falls er gefasst wird - bestraft wird?
So bleibt manchmal nur die Möglichkeit der anonymen Anzeige und ich finde es schon sehr bedenklich, wenn Ordnungsämter die Anweisung bekommen,
anonymen Anzeigen generell nicht nachzugehen.
Eine anonyme Anzeige sollte nie nur einen Adressaten haben- also Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft, Kopie an die zuständige Polizei,
das Ordnungsamt, evtl. Innenminister des Landes etc. und den Verteiler immer auf dem Schreiben vermerken, damit die entsprechenden Stellen wissen,
wer alles informiert ist. Eine andere Möglichkeit ist, die Anzeige über einen Anwalt seines Vertrauens zu machen, der den Namen seines Mandanten nicht preisgibt.



Gepostet am 29.06.2006 um 08:55 von:
Benutzer: Irene Kizina
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6295#post6295


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