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» Kennzeichnung von Lebensmitteln «

Hallo Frau Kollegin,

spontan würde ich sagen - auch wenn ich kein Experte im Lebensmittelbereich bin! -, dass eine Kennzeichnung der Produkte immer mit dem tatsächlichen (und nicht früheren) Hersteller versehen sein muss.

Wollte sich ein Verbraucher oder eine Aufsichtsbehörde beispielsweise an dieses nicht eingetragene Einzelunternehmen wenden, so hat er/sie schlechte Karten, wenn noch "A.B." als Hersteller ausgewiesen ist, da dieser wohl faktisch nicht mehr existiert.

Vielleicht ist aber eine Kennzeichnung insofern möglich, dass der neue Hersteller C.D. erwähnt wird, jedoch mit dem Hinweis, dass das Produkt früher von A.B. hergestellt wurde. Ob es dazu aber genaue Richtlinien gibt, weiß ich nicht.

Viele Grüße!



Gepostet am 13.07.2011 um 15:45 von:
Benutzer: PHK
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