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Kein Problem. Gern geschehen, dafür ist das Forum ja da.

@Rheinhesse: Ihr habt das ja dann wirklich sehr streng geregelt.
Sicher wird das öffentliche Interesse in Form des jeweiligen Feiertagsgesetzes bei einer Markt Festsetzung zu würdigen sein.

Streng handhaben wir es an den Stillen Feiertagen. Hier finden keine Märkte statt, auch wenn man es theoretisch könnte.
Ansonsten ist in Hessen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen nur aus Anlass einer anderen Veranstaltung (z.B. Markt) zulässig. Und hier müssen die Öffnunsgzeiten des Marktes auch nicht mit denen der Ladengeschäfte deckungsgleich sein.

Gruß J. Simon



Gepostet am 12.07.2011 um 08:13 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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