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Technische Richtlinie 4.0 Stand: 2. Juli 2008

Die Version 4.0 löst die Vorgängerversion 3.3 ab und gilt für alle ab 1. 7. 2008 erteilten Zulassungen. Die Version 4.0 berücksichtigt insbesondere die Vorgaben des BMWi aus den Erlassen vom 22. 8. 2007 und 17. 10. 2007



Technische Richtlinie 4.1, Stand: 21. April 2009

Die Version 4.1 stellt zum Einen eine Fortschreibung der Vorgängerversion 4.0 und zum Anderen eine Vereinigung mit dem Merkblatt in der Version 3.2 dar. Sie wird ab 1. Juni 2009 bei neu beginnenden Prüfungen angewendet.


Gleichzeitig wirft sich hier die Frage auf, inwieweit Technische Richtlinien überhaupt zur Festlegung von Spieleigenschaften der Geräte geeignet bzw. rechtlich abgesichert sind .

SpVO §13 abs.2

2) [B]Zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung [/B]kann die Physikalisch-Technische Bundesanstalt technische Richtlinien zum Vollzug der in Absatz 1 angeführten Kriterien herausgeben und anwenden.



Gibt es hierzu Kommentare ?



Gepostet am 11.07.2011 um 14:11 von:
Benutzer: dieter116
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