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Hallo,

@Rheinhesse: Warum sollte sich die Anni an die Zeiten der Ladengeschäfte halten müssen?

Wenn ich einen Jahrmarkt festsetze, dann kann ich auch andere Öffnungszeiten wählen. Die Festsetzung richtet sich nunmal nach Bundesrecht und ist mE dem Landesrecht nicht unterzuordnen.

Ansonsten stimme ich zu, wenn alle teilnehmen wollen, kommt nur eine Festsetzung in Betracht, hier eben als Jahrmarkt. Ansonsten ist nur Reisegewerbe zulässig während der Öffnungszeiten der Ladengeschäfte.


Gruß J. Simon



Gepostet am 11.07.2011 um 13:38 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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