Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
wieder zurück aus dem Urlaub und ab ins Forum.
Erlaube mir an dieser Stelle noch den Hinweis, dass (zumindest in Rheinland-Pfalz) der Jahrmarkt nur während der zugelassenen Zeiten der RVO nach dem LadÖffnG festgesetzt werden darf. Falls bei Euch eine ähnliche Regelung besteht, bitte dran denken.



Gepostet am 11.07.2011 um 13:30 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62771#post62771


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