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Hallo ins Forum,

helft der Anni doch bitte mal eben aufs Pferd:

Es ist eine Veranstaltung auf öffentlicher Fläche an einem verkaufsoffenen Sonntag geplant. Teilnehmer werden örtliche, überörtliche Händler und gemeindeeigene Vereine sein, kein festgelegtes Sortiment.

Hier muss doch eine Jahrmarktfestsetzung erfolgen, da ohne Festsetzung nur Reisegewerbetreibende teilnehmen dürften , oder??

Liebe Grüße und vorab kräftigen Dank

Anni (mit Brett vorm Kopf...)



Gepostet am 11.07.2011 um 10:10 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62758#post62758


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