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Hallo zusammen,

wer die PtB-"Klarstellungen" und Erläuterungen liest, stellt immer wieder Diskrepanzen mit den geschriebenen Deutschen Recht fest.

Bundesverwaltungsgerichtsurteile "nimmt man" auch nur, wenn sie genehm sind.

Bei manchen Zulassungen stellt man nun aber sogar "hausinterne Abstimmungsdefizite" fest, - aber vielleicht gibt es dazu auch bereits eine Klarstellung, die ich noch nicht gelesen habe, dann helft mir bitte auf die Sprünge.

[URL]http://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt8/fb-85/ag-854/zulassungen-85
4/zulassungsdatenbank-854.html[/URL]

Bauart 2386

Wie man sieht gibt es keine "Informationen"

Bauartname:ADM301
Bauartnummer:2386
Datum der Zulassung: 15.07.2010
Checksummen-Datei: G-2386-CS
Zulassungsinhaber:
AUSTRIAN GAMING INDUSTRIES GmbH
2352 Gumpoldskirchen, Österreich


Dafür kann man dann lesen:

"Grundlage der Zulassungsprüfung: ...TR 4.1 (für die integrierten Spielangebote der Bezugsbauart Magic Ballagator, Bauartzulassungsnummer 2134 gilt die..... TR 3.3)


VG
Meike



Gepostet am 10.07.2011 um 08:22 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62723#post62723


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