Forum-Gewerberecht

» Aufstellererlaubnis vs. Spielhallenerlaubnis «

 Danke   tapier!
Ich habe allerdings im Landmann/Rohmer zu § 33 i Rn. 36 nun doch folgenden Satz gefunden: "Die Erlaubnis nach § 33 i Abs. 1 gestattet die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung anderer Spiele i.S. des § 33 c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33 d Abs. 1 Satz 1 (...)" Nach meinem Verständnis ist eine zusätzliche Aufstellererlaubnis damit eigentlich nicht mehr notwendig!? Gibt es noch andere Meinungen/Ansichten dazu??



Gepostet am 08.07.2011 um 07:17 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62667#post62667


Beitrags-Print by Breuer76