Forum-Gewerberecht
» Aufstellererlaubnis vs. Spielhallenerlaubnis «
Eine (1) Aufstellererlaubnis muss IMMER vorliegen.
Diese muss auf den Betreiber, bzw. auf die Gesellschaft lauten.
Eine (2) Geeigentheitsbescheinigung dürfte eigentlicht nicht ohne 1 möglich sein.
Für eine Spielhalle kann 2 erst erstellt werden wenn die baurechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.
So ist es jedenfalls bei uns.
Gepostet am 07.07.2011 um 15:08 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62653#post62653
Beitrags-Print by Breuer76