Forum-Gewerberecht

» Aufstellererlaubnis vs. Spielhallenerlaubnis «

Eine (1) Aufstellererlaubnis muss IMMER vorliegen.
Diese muss auf den Betreiber, bzw. auf die Gesellschaft lauten.

Eine (2) Geeigentheitsbescheinigung dürfte eigentlicht nicht ohne 1 möglich sein.
Für eine Spielhalle kann 2 erst erstellt werden wenn die baurechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.

So ist es jedenfalls bei uns.



Gepostet am 07.07.2011 um 15:08 von:
Benutzer: tapier
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