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Das kennen wir hier auch gut. Realabschluß-Party und Abi-Party.............

Allerdings melden nicht alle das bei uns an. Bei denen, die sich melden, verhängen wir die ganz normalen Auflagen und fordern eine Handynummer. Diese Nummer bekommt dann die Polizei, damit die schnell jemanden erreichen können, sollte was sein (bisher eigentlich nur Lärmbeschwerden). Da die Polizei erstens eine Durchschrift der Gestattung bekommt und wir zweitens jeden Monat einmal mit den Kollegen zusammensitzen, machen die auch hin und wieder mal Kontrollen. Besonders beliebt ist beim Abfahren die Alko-Kontrolle.

Wenn ich mich nicht irre gab es da doch mal ein Urteil zur Garantenstellung des Gastwirtes. Das müßte ja auch für diese Feieren gelten, so daß man mit vorher etwas gut zureden was bewirken könnte. Wir weisen die ansonsten nur noch drauf hin, daß es beim Bußgeld teuer werden kann (GastG 5.000€, JuSchG 50.000€, §117 OWiG 5.000€). Diese Zahlen schrecken dann doch ab und keiner von denen will das bezahlen.........

Bisher sind wir damit sehr gut gefahren.



Gepostet am 20.09.2005 um 07:50 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
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