Forum-Gewerberecht

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Moin,

Bei uns in Bremen warnt der regionale Anbieter vor Haustürgeschäften, was ich als einen unzulässigen eingriff in den Wettbewerb halte.
Trotzdem sollte jeder Stromhausierer den Kunden gut aufklären (Widerufsrecht!) und sich auch über die Bedeutung einer Reisegewerbekarte bewusst sein. Schade das die Behörde hier die Reisegewerbetreibenden nicht aufgeklärt hat.
Auch wenn es mittlerweile möglich ist mit der Kopie des Stromanbieters unterwegs zu sein, sollten der Betroffene ein Interesse daran haben, seine persönliche Zuverlässigkeit zu belegen.
Ich würde mir in diesem fall eine Reisegewerbekarte selbst machen, aber das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint.

Kann man sein Führungszeugniss mit sich rumtragen?

Gruß Jonas Kuckuk



Gepostet am 04.07.2011 um 16:43 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
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