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» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «

Aber kann man sowas denn nicht anzeigen? Besteht dann nicht eine Verpflichtung von Ordnungsamtes, Polizei oder wem auch immer, das Ganze zu kontrollieren, zu beanstanden und zu richten?



Gepostet am 30.06.2011 um 16:11 von:
Benutzer: k.osdorf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62485#post62485


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