Forum-Gewerberecht

» Berufsbetreuer = Gewerbeanmeldung «

Ich habe heute ein Schreiben auf den Tisch bekommen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Hierin wird auf den Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses verwiesen. Dieser hat die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2008 (Az. 6 B 2.08) bestätigt. Demnach handelt es sich bei den Berufsbetreuern um eine gewerbsmäßige Tätigkeit, womit diese der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung unterliegen.

Der Bericht über die Herbstsitzung des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" ist in der Zeitschrift Gewerbearchiv 2/2011, S. 67 ff., abgedruckt.



Gepostet am 22.06.2011 um 14:32 von:
Benutzer: HaseV
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62212#post62212


Beitrags-Print by Breuer76