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 Danke   für die Antworten!

Die letzte Frage ist noch, ob der Kunde eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG für den Betrieb einer Hundeschule benötigt.

Ich würde in diesem Fall eher nicht dazu tendieren, da meines Erachtens keine der dort aufgeführten Tätigkeiten durchgeführt werden.


§ 11 Abs. 1 Nr. 2b sagt:

 Kopfkratz   Wer ... für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten, ... will, bedarf der Erlaubnis.  Kopfkratz  

Die "Einrichtungen" beziehen sich doch auf die "Schutzhundausbildung", oder sind die "Einrichtungen" die "normalen Hundeschulen"? Ich finde das etwas unklar formuliert.  Weißnicht  

Die anderen Voraussetzungen passen ansonsten m. E. garnicht.


Viele Grüße aus Kiel

H. Nickel


Edit:

Habe gerade noch etwas gefunden, dass meine Meinung bekräftigt:


Auszug aus der [URL=http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_3
2135220006.htm#ivz39]Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes[/URL]

12.2.1.3 Schutzhundeausbildung (Nummer 2b)

12.2.1.3.1 Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken ist dann gegeben, wenn Hunde darauf abgerichtet werden, Personen oder Sachen, insbesondere Gebäude, zu schützen. Dieses ist bei der Ausbildung von Hunden nach der Prüfungsordnung für Schutzhunde des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) in der derzeitigen Fassung (gültig ab 1. Januar 1996), zu beziehen bei dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), (Westfalendamm 174, 44141 Dortmund), oder nach vergleichbaren Kriterien oder bei der Ausbildung von Diensthunden von Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll, Bundeswehr oder privaten Wachdiensten gegeben.

[B]12.2.1.3.2 Eine Ausbildung für Dritte liegt vor, wenn der ausgebildete Hund an andere Personen abgegeben oder die Ausbildung im Auftrage des Tierhalters vorgenommen wird. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn die Hundeausbildung in Hundesportvereinen unter Mitwirkung des Hundehalters durchgeführt wird.[/B]



Gepostet am 21.06.2011 um 08:19 von:
Benutzer: Nickel (EA-SH)
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=62151#post62151


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