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» ordnungswidrigkeit? «

 Moin  
Ich hab da mal ein kleinse Problem, also bin derzeit noch Auszubildende und habe einen Fall bekommen, bei welchem ein Stromanbieter an seine Mitarbeiter, welche von Tür zu Tür gehen und Verträge abschließen, keine Zweitschrift, bzw. beglaubigte Kopie dessen Reisegewerbekarte ausgehändigt hat. Folglich liegt ja eine iordnungswidrigkeit i. S. des § 145 III Nr. 10 GewO vor. Nun ist meine Frage, ob auch § 145 I Nr. 1b greift und wenn ja warum??
Steh zur Zeit ein wenig auf dem Schlauch  verwirrt  

Vielen dank schonmal im Voraus  anbeten    Danke  



Gepostet am 20.06.2011 um 15:29 von:
Benutzer: Sarah D.
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