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 Moin   aus Rheinhessen,
liebe Forengemeinde - mir liegt eine Niederlassungsanzeige (formlos) vor, in der mir die Eröffnung einer "Praxis f. Psychologische Lebensberatung und Personal Coaching" mitgeteilt wird. Die Dame bestätigt mir auch, dass Sie nach § 1 Abs. 3 PsychThG keine Heilkunde ausübt oder ausüben wird. Ausbildung an einem Privatinstitut wurde nachgewiesen. Nach dem Einkommenssteuergesetz handele es bei dieser Beratungstätigkeit um einen freien Beruf.
Rein gewerberechtlich betrachtet komme ich aber zu dem Schluss, dass hier ein freier Beruf i. S. d. GewO nicht vorliegt, auch ein Heilhilfsberuf (m. staatlich anerkannter Ausbildung) ist für mich hier nicht ersichtlich.
Ich würde daher zu einer gewerberechtlichen Anmeldepflicht tendieren. Würdet Ihr mir beipflichten können??  Kopfkratz    verwirrt    Weißnicht  



Gepostet am 16.06.2011 um 15:53 von:
Benutzer: Rheinhesse
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