Forum-Gewerberecht

» Finanzierung eines "Hochfrequenz-Standortes" mit 7,56 € pro Gerät «

Hallo koeppx,
hallo dieter,

ob ihr eine A oder B-Serie betreibt - wie ich es vereinfacht formulieren möchte-
seht ihr letztlich auf Euren Streifen.

Warum dies so ist, kann verschiedene Ursachen haben, die man immer nur vereinzelt im Spiegel oder verschiedenen Foren nachlesen kann, wenn mal wieder eine Quelle undicht ist.


Letztlich muss doch jedem klar sein, dass da nicht irgendwelche findige Menschen in Hinterhof-Werkstätten etwas heraus gefunden haben und ein tolles Programm schreiben konnten, welches das "Urprogramm" der Hersteller so verändern kann, dass da irgendwelche "kriminellen Machenschaften" ( wird in PM gerne so verkauft) möglich sind.


Bis heute hatte niemand bei den Ursachen angepackt!

Nehmen wir doch die einfachste aller denkbaren Möglichkeiten, d.h. das Spiel XY der Bauart Z gibt es im Spielsoftwarepaket bei der Zulassung bereits mit der AQ oder den AGs in 10 Varianten und kann je nach - nennen wir es mal - "unternehmerischem Geschick" wirtschaftlich günstig freigeschaltet werden.


Diese mögliche Ursache könnte leicht bei dem Antrag auf Bauartzulassung erledigt werden, in dem der Antragsteller alle Varianten schriftlich einreichen muss und der Käufer und Mieter der Ware Automat diese entsprechend mitgeteilt bekommen muss.

Wenn man nämlich dann z.B. beim Finanzamt oder Steueramt entsprechende "Varianten" feststellen würde, die nicht auf der Liste stehen, hätte man einen entsprechenden Nachweis der Veränderung.

Und wenn die elektronische Buchhaltung dann noch der Abgabenordnung entsprechen würde, könnte man sogar einen richtigen Tatnachweis erbringen.


Frage: Wem von den Aufstellern wurde jemals auf Nachfrage vom Hersteller die AQ der einzelnen Spiele mitgeteilt?


VG
Meike



Gepostet am 06.06.2011 um 08:28 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61671#post61671


Beitrags-Print by Breuer76