Forum-Gewerberecht

» ec cash verbot in spielhallen ! «

Hallo zusammen,
vor allem die Automatenaufsteller,

wie ich in der SI Mai 2011 zu GeWeTe nun lesen musste, beginnen einige von Euch das "Wertgutschein-Geschäft" mit dem Verkauf von 20,-€-Wertgutscheinen, die ein Jahr gültig sind und die der Kunde dann über eine Freimünzung durch die Aufsicht einlöst.

Hatte sich mal jemand zuvor juristisch "schlau" gemacht? Gibt es dazu eine Stellungnahme eines Juristen der Aufstellerverbände?



VG
Meike



Gepostet am 03.06.2011 um 13:23 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61628#post61628


Beitrags-Print by Breuer76