Forum-Gewerberecht

» Kennzeichnung von Lebensmitteln «

    aus dem verregneten Süden,

ich hab hier mal ne Frage an die Experten im Lebensmittelbereich.

Ein Einzelhändler stellt einen Teil seiner verkauften Produkte (z.B. Maultaschen) selber her. Diese muss er ja nun nach der LMKV mit seinem Namen etc. kennzeichnen. So weit - so gut...

Jetzt ist der langjährige Geschäftsinhaber A.B. verstorben und das Geschäft wurde von C.D. übernommen. Der neue Inhaber kennzeichnet seine eigenen Produkte jetzt aber immer noch mit A.B. - die Firma A.B. ist jedoch keine im HR eingetragene Firma weshalb ich der Meinung bin, dass die Lebensmittel nun mit C.D. gekennzeichnet werden müssen. Aber wo steht das?  verwirrt  
Kann ich hier argumentieren, dass A.B. keine juristische Person ist und somit nicht mehr existiert? Oder kann ich den Herrn C.D. darauf hinweisen, dass er sich im HR mit der "Firma A.B., Inhaber C.D." registrieren lassen kann, dann aber mit diesem kompletten Namen kennzeichnen muss?

Ich hoffe auf Hilfe  anbeten  



Gepostet am 01.06.2011 um 07:36 von:
Benutzer: Gewerbemäusle
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