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 Moin    Moin  aus Oldenburg,

ich habe da mal einen Fall, zu dem ich eure Meinung einholen möchte.
Der SV stellt sich wie folgt dar:
A hat eine Erlaubnis nach § 33 i beantragt und auch erhalten. Gewerbe wurde angezeigt und aufgenommen. Nach 3 Montaen erscheint A und teilt mit, das er selbst nicht verantwortlich tätig war, sondern B. Aus dem vorgelegten Betreibervertrag zw. A und B ist zu entnehmen, dass A die Erlaubnis nicht selbst aktiv ausfüllen will, sondern B zur Verfügung stellt. B hat sich verpflichtet sämtliche Kosten - auch Vergnügungsteuern - zu tragen. Die Einnahmen stehen auch B zu. Darüberhinaus gibt es noch einige Erkärungen zu den Folgen vertragswidrigen Verhaltens.

Da B die seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, hat A das Gewerbe abgemeldet. In dem Gespräch mit A und dem Hinweis, dass hier ein Verstoss von A vorliegen könnte, wenn der Vertragsinhalt eine Stellvertretung gem. § 47 GewO begründen sollte und diese von A nicht angezeigt wurde, wurde erwidert, solche Verträge seien üblich, vor allem wären diese in NRW gängig.
Ich vermute vielmehr, dass B, dem kurz vorher die Erlaubnis für genau diese Spielstätte widerrufen wurde, und weiterhin Hauptmieter der Liegenschaft ist, auf diesem Wege versucht hat, einem erfolglosem Antragsverfahren aus dem Wege zu gehen.

Bevor ich ein OWi-Verfahren einleiten werde, muss ich mir natürlich sicher sein, ob es ein Verstoß gegen § 47 oder § 33 i GewO, damit ich auch den richtigen Asdressaten erwische.
Ist jemanden, schon einmal ein solches Vertragsverhältnis offiziell untergekommen?

Gruß aus Oldenburg



Gepostet am 23.06.2006 um 12:14 von:
Benutzer: C.Kötter
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