Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
wäre allenfalls eine freiwillig zu erstattende Gewerbeummeldung, die seit dem MEG II möglich ist, durch das Unternehmen. Evtl. das Unternehmen auf diese Möglichkeit hinweisen, versehen mit dem Zusatz welche Stellen dann automatisch informiert und dass bei Gewerbeamtsanfragen keine veralteten Daten übermittelt werden.



Gepostet am 26.05.2011 um 12:36 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61351#post61351


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