Forum-Gewerberecht

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Ich möchte dies rechtlich klären, da meine Vorgängerin Flohmärkte an Sonntagen festgesetzt hat und ich aus den Kommentaren von Sigi2910 lese, dass dies auch zulässig ist.

@Sigi2910:
Woher stammt den die folgende Beurteilung?
"In dieser Hinsicht ist es so, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt. Anhand dieser Kriterien setzen wir fest - oder lehnen eben ab."
Wo steht dass eine Veranstaltung mit überregionalem Bedeutung nach § 69 GewO genehmigt werden kann?

In meinem Fall würde dies eventuell zutreffen (150-jähriges Jubiläum, ca. 150 Beschicker)...

Danke
Grüße



Gepostet am 26.05.2011 um 12:29 von:
Benutzer: JNit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61350#post61350


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