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Hallo liebe Kollegen,

sehe ich das richtig ? Eine Gesellschaft gibt ihren auswärtigen Hauptsitz auf und die hier gemeldete Zweigniederlassung wird der neue Hauptsitz. Ich sehe hier keinen Vorgang, welcher eine Anzeigepflicht begründet (Zweigniederlassung -> Hauptsitz). Ich beabsichtige die Eintragung im Gewerberegister manuell anzupassen. Wie macht ihr das ?

Gruß

Kranenburg



Gepostet am 26.05.2011 um 11:53 von:
Benutzer: Kranenburg
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