Forum-Gewerberecht

» Sind Windenergieanlagen als Gewerbe anmeldepflichtig «

Die werden in aller Regel auf fremden Grundstücken aktiv. Oft werden dementsprechend Pachten bezahlt. Wendet man nun die Ausführungen des BLA zu P-Analgen analog auf die Windräder an, wäre dann eine Anmeldung zu erstatten. Es gibt aber meiner Einschätzung nach einen weiteren Unterschied, die den Wind-Müller in den Stand des Gewerbetreibenden erheben: Die Leistung eines Windrades dürfte die einer privaten P-Analge um ein Vielfaches übersteigen. Und ich darf daran erinnern, dass früher einmal die Leistungsfähigkeit einer P-Anlage auch als Richtwert für die Anmeldepflicht gesehen wurde.

Ergo: Starke Tendenz zur Gewerbeanmeldpflicht, aber bitte dort, wo sich der Betriebssitz befindet, also das Büro ist und die Verantwortlichen tatsächlich zu erreichen sind.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 26.05.2011 um 10:38 von:
Benutzer: Civil Servant
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