Forum-Gewerberecht

» Flohmärkte «

Die Festsetzung eines solchen Marktes ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen
regelmäßig
in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung,
auf der eine
Vielzahl von Anbietern
bestimmte Waren feilbietet.

Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend gewerblichen Anbietern beschickt wird. Es sind allerdings auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, wenn es sich um einen Sonntag handelt. In dieser Hinsicht ist es so, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt. Anhand dieser Kriterien setzen wir fest - oder lehnen eben ab.



Gepostet am 26.05.2011 um 09:26 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61320#post61320


Beitrags-Print by Breuer76