Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Wenn die Behörde der Betriebstätte keine GewA 1 aufnehmen will, ist das deren Sache. Da darfst du dich natürlich nicht einmischen; ist deren Sache. Nur weil dort keine Gewerbe-Anmeldung aufgenommen wird, musst du keine Anmeldung aufnehmen. Der Betrieb findet schließlich nicht bei dir statt.



Gepostet am 26.05.2011 um 08:41 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61315#post61315


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