Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

So weit, so gut... Bei einer Nennleistung von 76 kwP und der Installation der Anlage auf einem fremd genutzten Grundstück könnte man ja nun von einer Pflicht zur GewA1 ausgehen. Nun befindet sich die Anlage aber nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, er ist nur hier mit HAW gemeldet. Die Gewerbebehörde, wo die Anlage installiert ist bzw. werden soll, verweigert ihm eine GewA1. Nun kann ich doch aber nicht am HAW das Gewerbe anmelden. Was soll ich denn als Betriebsstätte angeben? Die Wohnanschrift. Dann kommen hier nach der DÜ einige Behörden leicht durcheinander!!!



Gepostet am 26.05.2011 um 08:33 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
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