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 Moin  

Ich versteh das Problem nicht. Du möchtest den Flohmarkt ablehnen und das Gesetz bestätigt dich.
Anders wäre es doch, wenn du den Flohmarkt trotz des Sonntagsverbots genehmigen wollen würdest. Erst dann müsstest du doch nach Gründen (Ausnahmen) suchen, die das zulassen.



Gepostet am 26.05.2011 um 07:37 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61305#post61305


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