Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

In Schleswig-Holstein gibt es einen Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr.

Zitat: " Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbstständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbstständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. NICHT erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen AUF DÄCHERN EIGEN GENUTZTER GEBÄUDE installiert werden.

Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach eines Hauses, das er nicht selbst bewohnt sondern vermietet hat, eine Photovoltaikanlage errichtet, die für das Mietobjekt bzw. den Eigentümer direkt (per Einspeisevergütung) und damit eigen genutzt wird."



Gepostet am 25.05.2011 um 07:40 von:
Benutzer: Anni
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