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Ein Hallo aus dem sonnigen Cottbus,

hat jemand bereits die gewerbliche Tätigkeit "Sicherstellung von PKW" angemeldet?
Dies bezieht sich darauf, dass die Besitzer bei Banken Schuldner sind.
Meiner Meinung nach ist Erlaubnis § 34 a erforderlich, es sei denn, die Bewachung wird von einer Drittfirma erbracht.
Seht Ihr das ebenso.

Danke für eine schnelle Rückmeldung

Lg. Ilona Faselt



Gepostet am 23.05.2011 um 11:31 von:
Benutzer: Ilona Faselt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61159#post61159


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