Forum-Gewerberecht

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Netten Brief an die Steuerberatungsgesellschaft: Du selbst mischt dich nicht in Steuerangelegenheiten ein, dann sollen die sich auch schließlich aus dem Gewerberecht raushalten.... Da gehen mir die Nackenhaare hoch!

Ne mal im Ernst: Nach § 14 GewO hat derjenige, der ein Gewerbe beginnt, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Eine GbR ist ein zusammenschluss von mindestens zwei Personen (Natürliche oder juristische) die den selben Zweck (z.B. gemeinsame Ausübung eines Gewerbes) verfolgen. Tritt einer aus, z.B. wegen Tod, hat dieser Abzumelden (bei Tod natürlich von Amts wegen, da er nicht mehr selbst die Möglichkeit hat), bei Eintritt muss die Person entsprechende Anmeldung vornehmen. Uns interessiert da die Erbschaftsfolge recht wenig. Neuer Gewerbetreibender ist neuer Gewerbetreibender.

Dies würde ich dem Steuerberater so mitteilen und gleichzeitig Termin nennen, bis dass die Anmeldung vorliegen muss. Ich nehme immer 2 Wochen. Da es bereits die zweite Aufforderung ist, würde ich danach (falls keine Anmeldung erfolgt ist) ein Zwangsgeld androhen.



Gepostet am 19.05.2011 um 15:10 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
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