Forum-Gewerberecht

» Nach Automatenplünderung «

Hallo Man,

hat Dir der Vater Deines Freundes auch erzählt, welcher Tatvorwurf im Srafverfahren war, wie die Beweiserhebung war und was letztlich verurteilt wurde?

In diesem Thema sprechen wir von wesentlich anderen Sachverhalten.

Die von Dir beschriebene Methodik hat nichts mit "unplausiblen" Spielverläufen zu tun.

VG
Meike



Gepostet am 18.05.2011 um 10:39 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61047#post61047


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