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Hallo aus Thüringen,

bin gerade noch auf ein interessanten Beschluss des OVG NRW  Spitze!   gestossen:

Mit Ordnungsverfügung wurde einem Wettbürobetreiber aufgegeben, die Schaufensterwerbung für Sportwetten zu beseitigen  Wand   , da er hierfür nicht die nach Baurecht erforderliche Genehmigung zu Errichtung einer Werbeanlage hatte.
Der Wettbürobetreiber unterlag sowohl beim VG Gelsenkirchen (Az. 10 L 1529/05) und beim OVG Münster (Beschluss vom 24.03.2006 - Az. 10 B 2158/05).

Der Beschluss des OVG ist zu finden über: [URL=http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#]   [/URL]



Gepostet am 22.06.2006 um 19:05 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=6104#post6104


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