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Hallo Kobe  smile  
möchtest du selber versteigern - also als Versteigerer tätig werden? Dann benötigst du zunächst einmal eine Erlaubnis nach § 34 b GewO ... alle wichtigen Infos findest du darüber hinaus in der VerstVO (was müssen die Listen beinhalten, wann muss ich die Versteigerung anzeigen usw.)

Viele Grüße, Engelchen



Gepostet am 16.05.2011 um 19:36 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60927#post60927


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