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» Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? «

Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Gewerbeuntersagungen sind nur dann zulässig, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Wird also die Erlaubnis versagt und der unzuverlässige Gewerbetreibende weicht auf eine Dönerbude aus, ist eine Untersagung nach § 35 GewO ggf. gerechtfertigt. Macht er nix weiter und übt auch kein anderes Gewerbe aus, unerbleibt die Verfügung nach § 35 GewO.



Gepostet am 16.05.2011 um 13:51 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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