Forum-Gewerberecht

» Süddeutsche Zeitung: 2011-05-15 Brisanter BKA-Bericht zu Spielhallen «

Hallo Jasper,

denke an die Stellungnahme des BKA an das IM Schleswig-Holstein.

Offenbar hatte die SZ da nicht hinterfragt, wie es denn sein kann, dass das BKA am 28.03.2011 angibt "von daher werden im Bundeskriminalamt Meldungen zum illegalen Glücksspiel nicht gezielt gesammelt und ausgewertet." ...."Das Bundeskriminalamt kann sich daher leider nicht mit einer Expertise in den Prozess einbringen."

und nun heißt es plötzlich in der SZ

"Der von den Behörden zur "Verschluss-Sache" erklärte BKA-Bericht dient
als Arbeitsgrundlage für die Regierungen der 16 Länder, die gerade neue
Regeln für das Glücksspiel erarbeiten. Am 25. Mai werden sich Vertreter der
Länder bei einer Tagung in Mainz anhören, was diejenigen dazu vortragen,
die Spielhallen und Kasinos, Lotto und Toto betreiben oder irgendwie damit
zu tun haben; einschließlich Suchtforschern. Auch das BKA ist zur Experten-
Runde geladen. Die Länder wollen wissen, wo welche Gefahren drohen,
und was dagegen zu tun ist."



Da hätte man doch als guter Reporter mal nachhaken müssen, oder nicht?


Dein Beispiel mit den Tankstellen geht an der Lebenswirklichkeit vollkommen vorbei.


Grundsätzlich sollte man wissen, wenn man von Kriminalprävention spricht:
[URL]http://www.e-doca.eu/content/docs/Kriminalpravention_und_Polizei.pdf[/
URL]

Kriminalität ist ein wesentlicher Standortfaktor. In der Wertigkeit wird der Faktor Sicherheit von Bewohnern und Besuchern nicht weniger bedeutsam eingeschätzt als das Kultur- und Bildungswesen

……………………..
Dabei greift die primäre Kriminalprävention an die „Wurzeln“ der Kriminalität, in dem
• Normen verdeutlicht werden, das Rechtsbewustsein stabilisiert wird und
• die tiefliegenden Ursachen der Kriminalität beseitigt werden (z.B. Sozialisationsdefizite oder soziostrukturelle Mängellagen).
…………………
Die sekundäre Kriminalprävention bekämpft die Kriminalität an der Oberfläche.
• Durch Veränderung der Tatgelegenheitsstrukturen,
• Erhöhung des Entdeckungsrisikos und
• Minimierung der Beuteerwartung



Und dann müsste Dir als Spielhallenbetreiber doch sofort auffallen, dass die Problematiken NIE an den Wurzeln angepackt wurden.

Sieh Dir doch z.B. die gesamte Betrugspalette, Geldwäschemöglichkeitenund Möglichkeiten der Steuerverkürzung im Automatenspiel an, bei der NIE unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten gehandelt wurde.

Dazu hatten wir hier und die SV in Ihrem Positionspapier doch bereits ausführlich diskutiert und dies zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Glücksspiel, auch im Internet.


Daher hoffe ich, dass vielleicht doch noch Menschen angehört werden, die seit Jahren Informationen sammeln, für die Spielstätten (legal und illegal) keine Papiersachverhalte darstellen, die analysiert haben und Projekte und Empfehlungen erarbeitet haben etc.

Ein paar gibt es davon.

VG
Meike



Gepostet am 16.05.2011 um 13:03 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=60902#post60902


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